Rechtsprechung
   BSG, 31.05.2005 - B 2 U 35/04 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1112
BSG, 31.05.2005 - B 2 U 35/04 R (https://dejure.org/2005,1112)
BSG, Entscheidung vom 31.05.2005 - B 2 U 35/04 R (https://dejure.org/2005,1112)
BSG, Entscheidung vom 31. Mai 2005 - B 2 U 35/04 R (https://dejure.org/2005,1112)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,1112) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall; Durchführung der anfallenden Reparaturarbeiten, Wartungsarbeiten und Pflegearbeiten an dem Haus und Grundstück der Mutter; Begriff "Arbeitsunfall"; Folgen des Fehlens einer freiwilligen Unternehmensversicherung; Versicherung ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter - Wie-Unternehmer

  • Judicialis

    RVO § 539 Abs 1 Nr 1; ; SGG § 163

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung zwischen arbeitnehmerähnlicher und unternehmerähnlicher Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2006, 257
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (138)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 19.08.2003 - B 2 U 38/02 R

    Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung - selbständige Tätigkeit - abhängige

    Auszug aus BSG, 31.05.2005 - B 2 U 35/04 R
    Weichen die Vereinbarungen von den tatsächlichen Verhältnissen ab, geben letztere den Ausschlag (vgl BSGE 45, 199, 200 ff = SozR 2200 § 1227 Nr. 8; BSGE 85, 214, 216 = SozR 3-2200 § 539 Nr. 48; BSGE 87, 53, 55 = SozR 3-2400 § 7 Nr. 15; BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 19; zuletzt: Senatsentscheidung vom 19. August 2003 - B 2 U 38/02 R, SozR 4-2700 § 2 Nr. 1 RdNr 11 - Menübringer; zur Verfassungsmäßigkeit dieser Abgrenzung: BVerfG SozR 3-2400 § 7 Nr. 11).
  • BSG, 14.12.1999 - B 2 U 38/98 R

    Keine Versicherungspflicht für Vorstandsmitglieder in der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 31.05.2005 - B 2 U 35/04 R
    Weichen die Vereinbarungen von den tatsächlichen Verhältnissen ab, geben letztere den Ausschlag (vgl BSGE 45, 199, 200 ff = SozR 2200 § 1227 Nr. 8; BSGE 85, 214, 216 = SozR 3-2200 § 539 Nr. 48; BSGE 87, 53, 55 = SozR 3-2400 § 7 Nr. 15; BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 19; zuletzt: Senatsentscheidung vom 19. August 2003 - B 2 U 38/02 R, SozR 4-2700 § 2 Nr. 1 RdNr 11 - Menübringer; zur Verfassungsmäßigkeit dieser Abgrenzung: BVerfG SozR 3-2400 § 7 Nr. 11).
  • BSG, 13.08.2002 - B 2 U 29/01 R

    Unfallversicherungsschutz - arbeitnehmerähnliche Tätigkeit - Vereinspflicht -

    Auszug aus BSG, 31.05.2005 - B 2 U 35/04 R
    § 539 Abs. 2 RVO will jedoch aus sozialpolitischen und rechtssystematischen Gründen Versicherungsschutz auch dann gewähren, wenn die Voraussetzungen eines Beschäftigungsverhältnisses nicht vollständig erfüllt sind und bei einer ggf nur vorübergehenden Tätigkeit die Grundstruktur eines Beschäftigungsverhältnisses gegeben ist, weil eine ernstliche Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert vorliegt, die einem fremden Unternehmen dienen soll (Handlungstendenz) und dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmens entspricht, unter solchen Umständen, die einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnlich sind und nicht auf einer Sonderbeziehung zB als Familienangehöriger oder Vereinsmitglied beruhen (stRspr BSGE 5, 168; BSG vom 13. August 2002 - B 2 U 29/01 R und B 2 U 33/01 R; Wiester in: Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Band 3, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand Januar 2005, § 2 RdNr 804 ff mwN).
  • BSG, 01.12.1977 - 12/3/12 RK 39/74

    Arbeitslosenversicherungspflicht der Bezirksstellenleiter der Staatlichen

    Auszug aus BSG, 31.05.2005 - B 2 U 35/04 R
    Weichen die Vereinbarungen von den tatsächlichen Verhältnissen ab, geben letztere den Ausschlag (vgl BSGE 45, 199, 200 ff = SozR 2200 § 1227 Nr. 8; BSGE 85, 214, 216 = SozR 3-2200 § 539 Nr. 48; BSGE 87, 53, 55 = SozR 3-2400 § 7 Nr. 15; BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 19; zuletzt: Senatsentscheidung vom 19. August 2003 - B 2 U 38/02 R, SozR 4-2700 § 2 Nr. 1 RdNr 11 - Menübringer; zur Verfassungsmäßigkeit dieser Abgrenzung: BVerfG SozR 3-2400 § 7 Nr. 11).
  • BSG, 13.08.2002 - B 2 U 33/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - unzulässige Revision - fehlende Beschwer - keine

    Auszug aus BSG, 31.05.2005 - B 2 U 35/04 R
    § 539 Abs. 2 RVO will jedoch aus sozialpolitischen und rechtssystematischen Gründen Versicherungsschutz auch dann gewähren, wenn die Voraussetzungen eines Beschäftigungsverhältnisses nicht vollständig erfüllt sind und bei einer ggf nur vorübergehenden Tätigkeit die Grundstruktur eines Beschäftigungsverhältnisses gegeben ist, weil eine ernstliche Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert vorliegt, die einem fremden Unternehmen dienen soll (Handlungstendenz) und dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmens entspricht, unter solchen Umständen, die einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnlich sind und nicht auf einer Sonderbeziehung zB als Familienangehöriger oder Vereinsmitglied beruhen (stRspr BSGE 5, 168; BSG vom 13. August 2002 - B 2 U 29/01 R und B 2 U 33/01 R; Wiester in: Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Band 3, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand Januar 2005, § 2 RdNr 804 ff mwN).
  • BSG, 17.03.1992 - 2 RU 6/91

    Unfallversicherungsschutz bei nachbarschaftlicher Hilfe in einem

    Auszug aus BSG, 31.05.2005 - B 2 U 35/04 R
    Außerdem spreche gegen einen Versicherungsschutz nach dieser Norm, dass der Unfall sich bei einer Gefälligkeitshandlung aufgrund enger familiärer Bindung ereignet habe (Hinweis auf Bundessozialgericht SozR 3-2200 § 539 Nr. 15).
  • BSG, 17.03.1992 - 2 RU 22/91

    Abgrenzung arbeitnehmerähnlicher Tätigkeiten von unternehmerähnlichen

    Auszug aus BSG, 31.05.2005 - B 2 U 35/04 R
    Entscheidend ist vielmehr, ob nach dem Gesamtbild die Tätigkeit wie von einem Beschäftigten oder einem Unternehmer ausgeübt wurde (BSG vom 17. März 1992 - 2 RU 22/91, SozR 3-2200 § 539 Nr. 16 - Kfz-Mechaniker).
  • BSG, 28.05.1957 - 2 RU 150/55
  • BSG, 10.03.1994 - 2 RU 20/93

    Unfallversicherungschutz - Rennreiter

  • BSG, 27.10.1987 - 2 RU 9/87
  • BSG, 26.04.1990 - 2 RU 47/89

    Bekannte - Hilfeleistung

  • BSG, 20.03.2018 - B 2 U 16/16 R

    Keine Erstattung von Behandlungskosten einer gesetzlichen Krankenkasse durch den

    Ausschlaggebend ist, ob nach der erforderlichen Gesamtbetrachtung die Tätigkeit wie von einem Beschäftigten oder wie von einem Unternehmer (zu § 539 Abs. 2 iVm Abs. 1 Nr. 1 RVO BSG vom 17.3.1992 - 2 RU 22/91 - SozR 3-2200 § 539 Nr. 16 - Kfz-Mechaniker sowie BSG vom 31.5.2005 - B 2 U 35/04 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 5 RdNr 11; vgl auch Kruschinsky in Krasney/Becker/Burchardt/Kruschinsky/Heinz/Bieresborn, Gesetzliche Unfallversicherung , Stand Januar 2018, § 2 RdNr 816) erbracht wurde.
  • SG Heilbronn, 15.11.2017 - S 6 U 138/17

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragspflicht - Erbringung von Bauleistungen

    Dabei ist eine arbeitnehmerähnliche Beschäftigung abzugrenzen von unternehmerähnlicher Tätigkeit (vgl. hierzu umfassend BSG, Urteil v. 31. Mai 2005 - B 2 U 35/04 R -).
  • BSG, 19.06.2018 - B 2 U 32/17 R

    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einer sporadischen

    Ausschlaggebend ist, ob nach der erforderlichen Gesamtbetrachtung die Tätigkeit wie von einem Beschäftigten oder wie von einem Unternehmer (zu § 539 Abs. 2 iVm Abs. 1 Nr. 1 RVO - BSG vom 17.3.1992 - 2 RU 22/91 - SozR 3-2200 § 539 Nr. 16 - Kfz-Mechaniker sowie BSG vom 31.5.2005 - B 2 U 35/04 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 5 RdNr 11; vgl auch Kruschinsky in Krasney/Becker/Burchardt/Kruschinsky/Heinz/Bieresborn, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand 1/2018, § 2 RdNr 816) erbracht wurde.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 17.11.2005 - I-2 U 35/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6147
OLG Düsseldorf, 17.11.2005 - I-2 U 35/04 (https://dejure.org/2005,6147)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.11.2005 - I-2 U 35/04 (https://dejure.org/2005,6147)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. November 2005 - I-2 U 35/04 (https://dejure.org/2005,6147)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,6147) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung eines Verbots zur Anbietung oder Lieferung von aus Filterpapier hergestellten und mit Kaffee befüllten Filtereinsätzen; Bestehen eines europäischen Patents für "Kaffee-Pads"; Abhängigkeit der Erlaubnis zur Anbietung von Kaffee-Pads von der Ausstattung der ...

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2006, 39
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.05.2004 - X ZR 48/03

    Flügelradzähler

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.11.2005 - 2 U 35/04
    Insbesondere ist es nicht möglich, die wesentlichen Elemente der Erfindung danach zu bestimmen, ob sie den Gegenstand des Patentanspruches vom Stand der Technik unterscheiden (BGH GRUR 2004, 758, 761 - Flügelradzähler).

    Auch insoweit ist den Ausführungen des Landgerichts (Abschnitt II. 5. der Entscheidungsgründe, Umdruck S. 24, 25) auch unter Berücksichtigung der inzwischen ergangenen Entscheidung "Flügelradzähler" des Bundesgerichtshofes (GRUR 2004, 758 ff.) jedenfalls im Ergebnis beizutreten.

  • BGH, 30.04.1964 - Ia ZR 224/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.11.2005 - 2 U 35/04
    Welche dieser Vorkehrungen getroffen werden müssen, richtete sich nach dem Grad der Gefahr patentverletzender Benutzung (RG GRUR 1931, 385, 388 - Saugtrommel; BGH GRUR 1961, 627, 628 - Metallspritzverfahren; 1964, 496, 497 f. - Formsand II).
  • BGH, 08.11.1960 - I ZR 67/59

    Schadensersatz wegen grob fahrlässiger gegenständlicher Verletzung eines Patents

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.11.2005 - 2 U 35/04
    Welche dieser Vorkehrungen getroffen werden müssen, richtete sich nach dem Grad der Gefahr patentverletzender Benutzung (RG GRUR 1931, 385, 388 - Saugtrommel; BGH GRUR 1961, 627, 628 - Metallspritzverfahren; 1964, 496, 497 f. - Formsand II).
  • LG Düsseldorf, 14.07.1988 - 4 O 374/87

    Für das patentverletzende Anbieten und Liefern von "Halbschalenlagerungen für die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.11.2005 - 2 U 35/04
    Insoweit weist die hier vorliegende Fallgestaltung Parallelen zu der vom Bundesgerichtshof (a.a.O. S. 762, rechte Spalte unten vor g)) herangezogenen Entscheidung "Ausflussschieberverschluss" des Landgerichts Düsseldorf (GRUR Int. 1989, 695 = GRUR 1988, 116) auf, die eine Schiebervorrichtung betraf, die in wesentlichen Teilen nach jedem Metallgießvorgang erneuert werden musste.
  • BGH, 07.06.2005 - X ZR 247/02

    Antriebsscheibenaufzug

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.11.2005 - 2 U 35/04
    Insoweit genügt nicht, dass Verletzungsgefahr besteht; vielmehr ist die Feststellung mindestens eines Schadensfalles erforderlich (BGH, Urteil v. 7. Juni 2005 - X ZR 247/02 - Antriebsscheibenaufzug, Umdruck, S. 28/29).
  • OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - 2 U 112/05

    Bestimmung der Höhe der Sicherheitsleistung bei vorläufiger Vollstreckbarkeit

    Nach ihrem erstinstanzlichen Vorbringen hat die Klägerin bis April 2004 in Deutschland über eine Million solcher Geräte verkauft; bei Schluss der mündlichen Verhandlung im vorausgegangenen Parallelverfahren 2 U 35/04 vor dem Senat (25. August 2005, vgl. Anl. OV-HE 1 zu Anl. HE 11, S. 2) waren es über zwei Millionen Stück (vgl. das im letztgenannten Verfahren ergangene Urteil vom 17. November 2005, Anl. OV-HE 1 zu Anl. HE 11, S. 12 Abs. 2 des Umdruckes).

    Der vom Landgericht festgesetzte Streitwert von 3 Millionen Euro entspricht demjenigen, den der Senat im vorausgegangenen Verfahren 2 U 35/04 festgesetzt hat.

    Die Klägerin hat nach ihrem unwiderlegten Vorbringen ihre S.-Brühgeräte mit der unter Schutz gestellten Vorrichtung in hoher Stückzahl verkauft hat, nämlich 2 Millionen bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung im vorausgegangenen Berufungsverfahren 2 U 35/04.

    Berücksichtigt man, dass der Marktanteil der Beklagten zu 1. ausweislich der Angaben in Anl. HEV 1 im Jahr 2004 - dem Jahr der Klageerhebung - 2, 6 mal und im darauf folgenden Jahr 2005 3, 75 mal so hoch war wie der Marktanteil des Beklagten im vorausgegangenen Parallelverfahren 2 U 35/04 und der Senat den Streitwert im dortigen Verfahren auch mit Blick auf den Marktanteil des damaligen Beklagten auf 3 Millionen Euro festgesetzt hatte, müsste bereits das Unterlassungsinteresse der Klägerin gegenüber der Beklagten zu 1. entsprechend deren erheblich größerer Marktbedeutung mit 10 Millionen Euro bewertet werden.

  • LG Düsseldorf, 16.08.2012 - 4b O 81/12

    Wichtige Nachricht für Kaffeetrinker - Keine Patentverletzung durch Kaffeekapseln

    Anders kann es liegen, wenn sich gerade in dem ausgetauschten Teil die technischen Wirkungen der Erfindung widerspiegeln (OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.11.2005, 2 U 35/04, unter 5.; BGH, a.a.O., 762 - Flügelradzähler), etwa weil die Erfindung die Funktionsweise oder Lebensdauer dieses Teils beeinflusst, so dass sich in dem Teil wesentliche Teile des Erfindungsgedankens verkörpern.
  • OLG Düsseldorf, 25.05.2023 - 15 U 57/22

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein Paneel aus einem Holzwerkstoff

    Inhaltlich setzt ein ordnungsgemäßer Warnhinweis daher voraus, dass der Adressat in ihm verständlichen Worten darauf aufmerksam gemacht wird, dass eine bestimmte Verwendung des beworbenen und gelieferten Gegenstandes Schutzrechte Dritter verletzt und er daher auf deren Zustimmung angewiesen ist (zum Ausreichen allgemein gehaltener Warnhinweise: OLG Düsseldorf, Urt. v. 25. Februar 2021, Az. I-2 U 1/20; Urt. v. 7. Juli 2016, Az. I-2 U 5/14, GRUR-RS 2016, 21120 - Ceroxid-Nanodispersionen; Urt. v. 17. November 2005, Az. I-2 U 35/04 - Kaffee-Filterpads).

    Als Mindestvoraussetzung ist von einem Warnhinweis zu fordern (BGH, GRUR 2018, 1246 - Kraftfahrzeugfelgen II; OLG Düsseldorf. Urt. v. 25. Februar 2021, Az. I-2 U 1/20; Urt. v. 7. Juli 2016, Az. I-2 U 5/14, GRUR-RS 2016, 21120 - Ceroxid-Nanodispersionen; Urt. v. 17. November 2005, Az. I-2 U 35/04 - Kaffee-Filterpads), dass dieser gut sichtbar ausgestaltet wird, was jedenfalls voraussetzt, dass er drucktechnisch nicht versteckt bzw. schlecht sichtbar abgedruckt ist.

  • OLG Düsseldorf, 25.02.2021 - 15 U 1/20

    Ansprüche wegen Patentverletzung; Vorrichtung zur Filtration von Flüssigkeiten

    Bei Gegenständen, die üblicherweise einen Kompatibilitätshinweis enthalten, kann der Patentbenutzung auch dadurch entgegengewirkt werden, dass ein Hinweis auf die patentgeschützte Verwendung unterbleibt (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2006, 39 - Kaffee-Filterpads; Urt. v. 07.07.2016 - I 2 U 5/14, GRUR-RS 2016, 21120).
  • OLG Karlsruhe, 11.11.2015 - 6 U 151/14

    Gebrauchsmusterverletzung: Erschöpfung der Rechte aus einem Gebrauchsmuster durch

    Daher verbietet sich die Annahme, der Schutzrechtsinhaber habe bereits durch das erstmalige Inverkehrbringen der Gesamtvorrichtung den ihm zustehenden Nutzen aus der Erfindung gezogen (vgl. OLG Düsseldorf GRUR-RR 2006, 39 JurisTz. 100 - Filterpad).
  • LG Düsseldorf, 16.08.2012 - 4b O 82/12

    Wichtige Nachricht für Kaffeetrinker - Keine Patentverletzung durch Kaffeekapseln

    Anders kann es liegen, wenn sich gerade in dem ausgetauschten Teil die technischen Wirkungen der Erfindung widerspiegeln (OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.11.2005, 2 U 35/04, unter 5.; BGH, a.a.O., 762 - Flügelradzähler), etwa weil die Erfindung die Funktionsweise oder Lebensdauer dieses Teils beeinflusst, so dass sich in dem Teil wesentliche Teile des Erfindungsgedankens verkörpern.
  • LG Düsseldorf, 06.12.2019 - 4b O 57/18
    Da für die durch die Beklagten vertriebenen angegriffenen Ausführungsformen auch eine andere (schutzrechtsfreie) Verwendungsmöglichkeit in Betracht kommt, scheidet ein Schlechthinverbot aus (BGH GRUR 1961, 627 - Metallspritzverfahren; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2006, 39, 41 - Patentverletzende Einsätze für Coffee-Pad-Systeme).
  • LG Düsseldorf, 07.04.2022 - 4b O 107/20
    Diese Umstände liegen insbesondere dann vor, wenn davon ausgegangen werden kann, dass die Abnehmer auch bei entsprechender Aufklärung und Verpflichtung das Patent verletzen und hiervon nur durch die Vereinbarung einer Vertragsstrafe hätten abgehalten werden können (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2006, 39 (42) - Einsätze für Coffee-Pad-Systeme).
  • LG Düsseldorf, 10.03.2011 - 4a O 430/06

    Aufwickelwelle

    Es kommt regelmäßig nicht in Betracht, vom Schutzrechtsinhaber zu verlangen, das Mittel nur demjenigen anzubieten oder zu liefern, der bereit ist, die Beachtung des Ausschließlichkeitsrechts durch ein Vertragsstrafeversprechen zu sichern (OLG Düsseldorf, Urt. v. 17.11.2005, AZ: I-2 U 35/04, Rn. bei Juris: 107).
  • LG Düsseldorf, 15.08.2006 - 4a O 313/05

    Fugenreinigung

    Was Bestandteil des Patentanspruchs ist, ist regelmäßig bereits deshalb auch ein wesentliches Element der Erfindung (OLG Düsseldorf, I-2 U 35/04, Urteil vom 17.11.2005; BGH, GRUR 2005, 848 - Antriebsscheibenaufzug; BGH, GRUR 2004, 758 - Flügelradzähler), mithin auch die Merkmale 10 und 11. Hier ist die angegriffene Ausführungsform aber hinsichtlich der Merkmale 10 und 11 nicht objektiv geeignet, für die unmittelbare Benutzung der Erfindung verwendet zu werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 28.06.2007 - L 2 U 35/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,15191
LSG Sachsen, 28.06.2007 - L 2 U 35/04 (https://dejure.org/2007,15191)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 28.06.2007 - L 2 U 35/04 (https://dejure.org/2007,15191)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 28. Juni 2007 - L 2 U 35/04 (https://dejure.org/2007,15191)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,15191) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer

    Streit über die Gewährung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Voraussetzungen für die Gewährung einer Verletztenrente; Notwendigkeit einer Minderung der Erwerbstätigkeit über die 26. Woche hinaus; Kriterien für die Einordnung einer zu Lähmungen ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Gürtelrose/Herpes Zoster - mögliche traumatische Verursachung - haftungsausfüllende Kausalität - aktueller medizinwissenschaftlicher Erkenntnisstand - medizinische Leitlinien"

  • anb-ev.de PDF
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    SGB VII § 8 Abs. 1
    Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung, Gürtelrose, traumatische Verletzung als Auslöser einer Virusaktivierung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Sachsen, 28.06.2007 - L 2 U 35/04
    Unter Beachtung der jüngeren Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 09.05.2006, Az.: B 2 U 1/05 R) kommt sowohl für die Benennung einer Erkrankung als auch für die Beurteilung des Ursachenzusammenhangs dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand eine besondere Bedeutung zu, wobei sich dieser aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisstand u.a. aus den Leitlinien der Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften ergibt.
  • BSG, 02.02.1999 - B 2 U 6/98 R

    Arbeitsunfall - haftungsausfüllende Kausalität - Gelegenheitsursache -

    Auszug aus LSG Sachsen, 28.06.2007 - L 2 U 35/04
    Dementsprechend darf nach ständiger Rechtsprechung des BSG (vgl. z. B. BSG, Urteil vom 02.02.1999, Az.: B 2 U 6/98 R) eine Schadensanlage bzw. ein Vorschaden als rechtlich allein wesentliche Bedingung nur dann gewertet werden, wenn sie bzw. er so stark ausgeprägt und so leicht ansprechbar war, dass es zur Auslösung des akuten Krankheitsbildes an sich keiner besonderen, in ihrer Art unersetzlichen äußeren Einwirkung aus der versicherten Tätigkeit bedurft hat, sondern wenn der Gesundheitsschaden wahrscheinlich auch ohne diese Einwirkungen durch beliebig austauschbare Einwirkungen des unversicherten Alltagslebens zu annähernd gleicher Zeit und in annähernd gleicher Schwere entstanden wäre (BSG, Urteil vom 08.03.1990, HV-Info 8/1990, S. 638 ff.).
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Sachsen, 28.06.2007 - L 2 U 35/04
    Dabei ist der Ursachenzusammenhang zwischen Arbeitsunfall und Gesundheitsschaden nach ständiger Rechtsprechung des BSG bereits dann zu bejahen, wenn er hinreichend wahrscheinlich ist (BSGE 45, 285).
  • BSG, 16.02.1971 - 1 RA 113/70

    Berufsunfähigkeit - Feindeinwirkung - Schädigungsfolgen - Kausalzusammenhang

    Auszug aus LSG Sachsen, 28.06.2007 - L 2 U 35/04
    Hinreichende Wahrscheinlichkeit ist gegeben, wenn bei vernünftiger Abwägung aller Umstände des Einzelfalls den für den Zusammenhang sprechenden Umständen ein deutliches Übergewicht zukommt, so dass darauf die richterliche Überzeugung gegründet werden kann (BSGE 32, 203, 209).
  • LSG Bayern, 18.02.2014 - L 15 VG 2/09

    Opferentschädigungsanspruch wegen psychischer Erkrankungsfolgen

    Dieses so genannte Alles-oder-Nichts-Prinzip ist im Unfallversicherungsrecht fest etabliert (vgl. nur LSG Bayern, Urteil vom 17.02.2004 - L 3 U 417/02; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.06.2008 - L 1 U 3732/07, Rn. 47; vor allem LSG Sachsen, Urteil vom 28.06.2007 - L 2 U 35/04, Rn. 55; Schwerdtfeger in: Lauterbach, SGB VII, § 8 Rn. 37b (Stand: August 2009); Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 8. Auflage 2010, S. 30 und 33), aber auch im sozialen Entschädigungsrecht anerkannt (vgl. BSGE 41, 70 (74), wonach kein Raum für eine teilbare Kausalität besteht; nur die volle Entschädigung kommt in Betracht).
  • LSG Hessen, 01.02.2013 - L 9 U 41/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verschlimmerung des

    Für die Anerkennung als wesentliche Ursache kann es hingegen auch für eine Verschlimmerung nicht genügen, wenn vor einer entsprechenden Erkrankung ein Unfall aufgetreten ist, weil eine Abgrenzung vom zufälligen Auftreten der Herpes-Erkrankung praktisch nicht möglich ist, wenn weder zeitliche noch örtliche oder anderweitige Aspekte konkretisiert werden können, zumal nicht abschließend gesichert ist, ob Grund für die Reaktivierung bei einem Trauma unmittelbar oder mittelbar die Auswirkung auf das Allgemeinbefinden oder nachfolgender Stress mit der Folge einer Abschwächung der Immunabwehr ist (siehe auch Sächsisches LSG, Urteil vom 28. Juni 2007, Az.: L 2 U 35/04 zum Herpes-Zoster).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 22.01.2008 - 2 U 35/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,21331
OLG Hamburg, 22.01.2008 - 2 U 35/04 (https://dejure.org/2008,21331)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22.01.2008 - 2 U 35/04 (https://dejure.org/2008,21331)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22. Januar 2008 - 2 U 35/04 (https://dejure.org/2008,21331)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,21331) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    Friede Springer gewinnt auch in der Berufungsinstanz

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    Friede Springer gewinnt auch in der Berufungsinstanz

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Springer gegen Springer: Springer-Witwe gewinnt im Streit um Nachlass-Anteile gegen Enkel des Verlegers in der Berufungsinstanz - Hanseatisches Oberlandesgericht in Hamburg bestätigt Gültigkeit des Erbenvertrags

  • 123recht.net (Pressemeldung, 22.1.2008)

    Hauptaktionärin Friede Springer setzt sich in Erbstreit durch // Verleger-Enkel wollte Firmenanteile zurückhaben

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OLG München, 28.07.2015 - 34 Wx 106/15

    Keine wirksame Erbanteilsübertragung mit GbR-Anteilen nach erfolgter

    Vielmehr erwarben die Beteiligten zu 1 bis 4 aufgrund der einfachen erbrechtlichen Nachfolgeklausel des Gesellschaftsvertrags je persönlich einen ihrer Erbquote entsprechenden Teil der Gesellschaftsbeteiligung im Wege der Sondererbfolge (BGH NJW 1986, 2432; NJW-RR 1991, 837/839; NJW 1999, 571; OLG Hamburg vom 22.1.2008, 2 U 35/04, juris Rn. 255 mit BGH vom 15.7.2009, IV ZR 29/08, juris; MüKo/Schäfer § 727 Rn. 31 - 33; Palandt/Weidlich § 2032 Rn. 8 und § 1922 Rn. 18 f.; Ivo ZEV 2004, 499 ff.; Böhringer Rpfleger 2013, 433/437 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht